- Rationalisierungskartell
- Rationalisierungsverband; Verband bzw. ⇡ Kartell, zu dessen satzungsmäßigen Aufgaben es gehört, Normungs- und Typungsvorhaben durchzuführen oder zu prüfen und dabei die Lieferanten und Abnehmer, die dadurch betroffen werden, in angemessener Weise zu beteiligen (§ 9 I 3 GWB).- Höherstufiges R.: Kartell, bei dem es um die Rationalisierung wirtschaftlicher Vorgänge von Finanzierung, Investition, Einkauf, Produktion und Absatz, verbunden mit Preisabreden oder der Schaffung gemeinsamer Beschaffungs- und Vertriebseinrichtungen, geht. Nach § 5 I oder II GWB auf Antrag freistellbar.- Vgl. auch ⇡ Deutsches Kartellrecht, ⇡ Europäisches Kartellrecht.
Lexikon der Economics. 2013.